1. Die Vergütung für Solarstrom sinkt zum 1. Januar 2010 um 9 Prozent. CDU und FDP diskutieren gerade über eine weitere Kürzung.
Ist eine solche Kürzung der Vergütung aus Ihrer Sicht überhaupt erforderlich und – wenn ja: Wie hoch sollte sie ausfallen?
Eine Kürzung der Vergütung muss man genau prüfen und kann nur dann Sinn machen, wenn die Kosten sich substantiell und dauerhaft reduziert haben. Doch Vorsicht: denn die aktuellen Preise sagen nicht viel über die Kosten aus. Aufgrund der aktuellen Finanzkrise ist die Nachfrage wie in vielen Bereichen drastisch gefallen, die Folge sind sinkende Preise und teilweise Dumpingpreise. Diese reflektieren jedoch nicht die Kosten. Die Situation kann sich mit Erholung der Wirtschaft schnell ändern. Wenn die Nachfrage zunimmt, können auch die Preise wieder steigen. Die aktuelle Gefahr ist, dass man zu ausschnitthaft viel zu kurze und völlig ungewöhnliche Zeiträume bewertet. Man sollte auf jedem Fall das kommende halbe Jahr abwarten um zu bewerten, wie sich die Marktlage tatsächlich verändert hat. Im Übrigen hat man bereits vereinbart, dass die Vergütungssätze in den kommenden 2 Jahren um insgesamt 20 % sinken. Sollte man feststellen, dass es darüber hinaus Kostenreduktionen gegeben haben sollte, könnte man die Vergütungssätze senken. Eine Reduktion um 30 % in einem Jahr würde den Markt in Deutschland unnötig schwächen wenn nicht gar abwürgen.
2. Wie wahrscheinlich ist es, dass beispielsweise die Forderung der Verbraucherschützer (Kürzung der Vergütung um 30%) durchgesetzt wird?
Ich halte es für unwahrscheinlich. Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Derzeit ist die Diskussion sehr hitzig bis zu hysterisch. Man verwechselt, dass es sich derzeit um eine Sondersituation handelt, die Wirtschaftskrise hat viele Bereiche durcheinander gewirbelt. Die Vergütungssätze werden ja gesenkt, und wenn man feststellt, dass sie deutlich über 10 % im Jahr 2011 gesenkt werden können, sollte man sie senken. Die Gefahr ist jedoch, dass man eine temporäre Situation überbewertet und damit eine Branche unnötig in eine ungewisse Situation begibt. Wichtig ist Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Allein die Diskussion hat unnötige Unsicherheit gebracht, welche die deutschen Unternehmen schwächt. Das sollte man vermeiden.
3. Warum ist eine über die Vergütung anderer erneuerbarer Energien hinausgehende Vergütung bei Solarstrom erforderlich?
Solarstrom verursacht noch immer deutlich höhere Kosten als die Stromproduktion aus anderen Energien und auch erneuerbaren Energien. Allerdings gehört der Sonnenenergie die Zukunft, immer mehr Länder in der Welt nutzen die Solarenergie. Daher werden die Kosten mittel- bis langfristig deutlich sinken. Die deutsche Wirtschaft hat einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie die Technik der Welt anbieten kann. Daher ist die finanzielle Förderung sehr sinnvoll.
4. Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass Freiflächenanlagen mehr und Solaranlagen auf Hausdächern weniger von der Senkung der Vergütung betroffen wären?
Das ist schwer zu sagen. Man muss zunächst ein genaues Marktmonitoring betreiben, und sich die Kostensenkungspotentiale für die einzelnen Techniken genaustens anschauen, bevor man überhaupt die Senkungen durchführen kann.
5. Wann wird die Kürzung der Förderung aller Voraussicht nach kommen?
Vermutlich wird man im Laufe des kommenden Jahres Anpassungen vornehmen. Der genaue Zeitpunkt ist ungewiss, allerdings ist es absolut sinnvoll, dass man zunächst den Markt genau untersucht und die Sondersituation in der Bewertung herausnimmt.
6. Wären dann auch bereits in Betrieb gegangene PV-Anlagen von der Senkung der Vergütung betroffen? Besteht insoweit Bestandsschutz für bereits in
Betrieb gegangene PV-Anlagen?
Ja sicher! alle Anlagen, die bereits installiert wurden und die jetzt installiert werden, haben Bestandsschutz! Und bevor man das Gesetz nicht geändert hat, ändert sich auch für die Neuinstallationen nichts.
7. Was würden Sie jetzt einem Bürger raten, der vorhat, Anfang 2010 eine PV-Anlage
zu errichten?
Es auf jeden Fall zu tun! denn auch mit einer Kürzung um die geplanten 10 % rentiert es sich auf jeden Fall. Und jeder sollte genau auf die Qualität achten, denn nicht jedes Dumpingpreisangebot kann die notwenige Qualität sicherstellen.
8. Sollte eine Änderung des EEGs – zum Beispiel zum 1.7.2010 – beschlossen werden: Würde der Bestandsschutz dann auch noch für Betreiber und Investoren gelten, wenn die Anlage bis 30.06.2010 in Betrieb geht?
Ja sicher! man wird rückwirkend dies auf keinen Fall ändern, denn rein rechtlich ist dies gar nicht möglich. Die Verunsicherung bei den Bürgern ist unnötig. Die jetzige Bundesregierung kann nicht im Sinn haben, eine wichtige deutsche Branche einfach vor die Hunde gehen zu lassen- das wird sie sicherlich nicht tun!